Studentische Aushilfe (gn*) Med D
- Beschäftigungsart:
- Teilzeit
- Dauer:
- Befristet auf zunächst 4 Monate
- Beginn:
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Vergütung:
- nach TV-L
- Fachbereich:
- Medizin und Gesundheitswesen, Naturwissenschaften und Mathematik, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften
- Berufserfahrung:
- Keine
- Einsatzort:
- Münster
- Kontaktaufnahme:
- Website
Stellenbeschreibung
Studentische Aushilfe (gn*) Med D
Kennziffer: 11596
Befristet auf zunächst 4 Monate mit Option auf Verlängerung | In Teilzeit mit 10 bis 20 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Geschäftsbereich Ambulanz- und Patientenmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium im Bereich der kardiologischen Ambulanz profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Administrative Tätigkeiten, z.B.:
- Scannen, Ablage, Befundanforderung
- Postbearbeitung
Anforderungen
ANFORDERUNGEN:
- Gültige Immatrikulation
- Sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
- Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit und Eigeninitiative
- Service- und patientenorientierte Denk- und Handlungsweise
- Gute EDV-Kenntnisse
WIR BIETEN:
- Geregelte, elektronisch erfasste Arbeitszeiten
- Motiviertes und kollegiales Team, das Dich in Deiner beruflichen Entwicklung unterstützt und Dir eine strukturierte Einarbeitung bietet
- Attraktiver Tarifvertrag
- Vergünstigung im öffentlichen Nahverkehr (Deutschlandticket)
- Dienstkleidung wird gestellt und gewaschen
Rückfragen an: Gerne unkompliziert per WhatsApp unter 01525 4955593
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)