Studentische Aushilfe (gn*) Wäscherei

Anzeigen-Nr. 232039, veröffentlicht am 31.03.2026

Kategorie: Studierendenjob


Beschäftigungsart:
Teilzeit
Dauer:
Befristet auf 1 Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vergütung:
Vergütung nach TV-L
Berufserfahrung:
Keine
Einsatzort:
Münster
Home-Office möglich:
Nein
Kontakt­auf­nah­me:
Website

Stellenbeschreibung

Studentische Aushilfe (gn*) Wäscherei


Kennziffer: 11996



Befristet auf 1 Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung | In Teilzeit mit 6,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L inkl. Jahressonderzahlung | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe, Abteilung Textilmanagement



Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung – am besten mit Dir!



Du willst


6,5 Stunden pro Woche neben Deinem Studium arbeiten?


Deine Arbeitszeit flexibel unter der Woche einteilen?


Spaß bei der Arbeit haben?



VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:


  • Kommissionieren von Textilien für unsere Kund*innen mit digitalen Hilfsmitteln
  • Verräumen von Textilien innerhalb unseres Betriebes oder bei unseren Kund*innen

Anforderungen

ANFORDERUNGEN:

  • Gültige Immatrikulation

WIR BIETEN:

  • Flexible Arbeitszeiteinteilung (Mo-Fr zwischen 06:45 Uhr und 15:00 Uhr)
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Deine Entwicklung
  • Respektvolles Miteinander und wertschätzende Zusammenarbeit in einem vielfältigen Team
  • Zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote
  • Viele weitere Vorteile wie Sportangebote, Jobticket, Betriebsfeste und Kantine 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 28.04.2026.

Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

(*gn=geschlechtsneutral)

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