Musikschullehrkraft für Querflöte / Blockflöte (Elternzeitvertretung für 15 Wochenstunden ab 13.04.2026-09.05.2027)
Gemeinde Horgau/Musikschule
Branche : Bildung, Erziehung & Soziales
- Beschäftigungsart:
- Teilzeit
- Dauer:
- 09.05.2027
- Beginn:
- 13.04.2026
- Vergütung:
- TVöD (VKA)
- Tätigkeitsbereich:
- Kunst & Kultur, Öffentlicher Dienst
- Fachbereich:
- Musik und Musikwissenschaft
- Berufserfahrung:
- wünschenswert
- Einsatzort:
- Horgau, Zusmarshausen
- Kontaktaufnahme:
Stellenbeschreibung
Musikschullehrkraft für Querflöte / Blockflöte
Teilzeit (50%) befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung für 15 Wochenstunden ab 13.04.2026
Da es sich um die Übernahme bestehender Unterrichte im Laufe des Schuljahres handelt, wäre es ideal, wenn die bisherigen Unterrichtszeiten Di 13:00-17:00 Uhr, Mi 12:00 – 17.30 Uhr und Do 13.30 -17:30 Uhr bestmöglich beibehalten werden könnten.
Anforderungen
musikpädagogisches und/oder künstlerisches Studium an einer Musikhochschule,
oder Musikakademie oder eine entsprechende Qualifikation und eine musikalische Ausbildung in Musikpädagogik (z.B. musikpädagogische Befähigung als Diplommusiklehrer, staatlich geprüfte Musiklehrer, Bachelor / Master of music / of arts, Schulmusiker, Kirchenmusiker A-/B-Prüfung) oder eine Unterrichtsbefähigung für Unter- und Mittelstufe an Musikschulen durch Abschluss an einer bayerischen Berufsfachschule für Musik (BfS) mit pädagogischem Aufbaujahr.
Sie verfügen über musikpädagogische Kompetenzen zur Vermittlung musikalischer Bildung im Fachbereich Querflöte mit Zweitinstrument Blockflöte, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres engagierten Kollegiums.
Der Führerschein der Klasse B wird vorausgesetzt. Der Unterricht findet in Horgau und Zusmarshausen statt.